Wirtschaftliche Sozialhilfe

Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen und fördert Ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit sowie die soziale und berufliche Integration.

Sie

  • haben kein (oder ein zu kleines) Einkommen, um davon den Lebensunterhalt zu finanzieren.
  • wurden von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert und sind deshalb in finanzieller Notlage.
  • sind aufgrund von ausstehenden Sozialversicherungsleistungen in finanzieller Notlage.
  • haben eine Trennung oder Scheidung erlitten und das Geld reicht nicht mehr für den Lebensbedarf.
  • benötigen aufgrund einer veränderten Lebenssituation wirtschaftliche Sozialhilfe.

Wir

  • berechnen gemeinsam mit Ihnen den Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe.
  • reichen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein entsprechendes Gesuch ein.
  • beraten Sie bei Sozialversicherungsfragen.
  • begleiten Sie in der persönlichen und beruflichen Wiedereingliederung.

Sie

  • haben Rechte und Pflichte, über die wir Sie gerne informieren.

Im Kanton Luzern wird die wirtschaftliche Sozialhilfe in Anlehnung an die SKOS-Richtlinien (Schweizerische Konferenz öffentlicher Sozialhilfe) ausgerichtet.

Das Zentrum für Soziales

  • besteht aus diplomierten Fachleuten in Sozialarbeit.
  • kann im Team auf spezialisiertes und durch Fortbildung aktuelles Fachwissen zurückgreifen.
  • ist an die Schweigepflicht gebunden.
  • informiert, berät und begleitet Sie kostenlos.