Handlungfähigkeitszeugnis

Per 1. Januar 2013 trat das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Aufgrund dieser Änderung werden Handlungsfähigkeitszeugnisse von den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) ausgestellt.

Eine Handlungsfähigkeitsbestätigung erhalten Sie, wenn sie in der Region Hochdorf und Sursee wohnhaft sind und sie unter keiner Erwachsenenschutzmassnahme stehen, die ihre Handlungsfähigkeit einschränkt.

Zuständigkeitshalber kann die KESB Hochdorf nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hochdorf und Sursee Handlungsfähigkeitszeugnisse ausstellen. Sie können die KESB-Regionen und ihre Gemeinden unter folgendem Link aufrufen: https://www.zenso.ch/angebote/zustaendigkeiten_nach_gemeinden/

Das Handlungsfähigkeitszeugnis kostet Fr. 23.--