Private Beistandspersonen

Freiwilligenarbeit als private Beiständin oder privater Beistand

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Hochdorf sucht Freiwillige, die bereit sind, schutzbedürftige Personen im Rahmen einer Beistandschaft zu begleiten.

Wer braucht eine Beiständin bzw. einen Beistand?

Menschen können in Situationen geraten, in denen sie ohne Hilfe nicht mehr zurechtkommen mit den Aufgaben des täglichen Lebens. Gründe dafür sind verschiedene: Psychische oder physische Krankheit, Behinderung, soziale Probleme usw.. Sie benötigen Unterstützung und Hilfe. In solchen Situationen kann die KESB eine Beistandschaft anordnen und eine Beistandsperson einsetzen.

Private Beiständinnen und Beistände (PB)

Der Einsatz von Freiwilligen ermöglicht hilfsbedürftigen Menschen wertvolle Unterstützung. Neben Berufsbeiständinnen und Berufsbeiständen setzt die KESB deshalb auch auf private Beiständinnen und private Beistände. Freiwillige können durch ihre zeitliche Verfügbarkeit vermehrt persönliche Begleitung und Unterstützung erbringen.

Voraussetzungen:

  • Sozial- und Selbstkompetenz: Positive Lebenseinstellung, stabile Lebensumstände, tolerantes Menschenbild, Lebenserfahrung, Einfühlungsvermögen, Fähigkeit zur Selbstkritik, Wahrung innerer Distanz, Zugang zu Menschen in verschiedenen Lebenssituationen, Ausdauer, Zuverlässigkeit, Verhandlungsgeschick und Verschwiegenheit
  • Administrative und organisatorische Fähigkeiten: Grundkenntnisse in Zahlungsverkehr und Buchhaltung, gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, PC-Anwenderkenntnisse (Word und Excel), Sorgfalt und Genauigkeit
  • Bereitschaft sich mehrere Jahre zu verpflichten (mind. 4 Jahre), behördliche Vorgaben zu befolgen und Termine einzuhalten
  • Guter Leumund (Strafregister- und Betreibungsregisterauszug), es besteht keine eigene erwachsenenschutzrechtliche Massnahme

Interessiert?

Für Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung des Inventars, der Rechnungsablage, Buchhaltung, Sozialversicherung etc. stehen Ihnen vom Revisorat KESB folgende Personen zur Verfügung:

Waser Susanne, Telefon 041 914 62 38, E-Mail

Schmid Josefina, Telefon 041 914 62 11, E-Mail

 

Für Fragen im Zusammenhang mit den Themen Gesundheit, Wohnen, Bildung/Tagesstruktur/Beschäftigung/Arbeit sowie soziales Wohl stehen Ihnen vom Abklärungsdienst KESB folgende Personen zur Verfügung:

Müller Beatrice, Telefon 041 914 62 30, E-Mail

Steinmann Barbara, Telefon 041 914 62 32, E-Mail