Aufgaben im DLP 3

Die Mütter- und Väterberatung ist ein Kompetenzzentrum in der Beratung von Eltern mit Kleinkindern. Die Aufgaben bestehen im Wesentlichen aus zwei Teilleistungen:

  • DL 3.1 Mütter- und Väterberatung
  • DL 3.2 Erziehungsberatung

Die Mütter- und Väterberatung berät und begleitet Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern bis 5 Jahre in allen Fragen zu Stillen, Ernährung, Pflege, Entwicklung und Erziehung. Sie triagiert wo nötig und weist an andere Fachstellen weiter.

Der Aufbau und der Erhalt einer positiven Beziehung der Eltern zum Kind wird unterstützt und so die kindgerechte Entwicklung gefördert. Hilfe in der Förderung der Sicherheit in Erziehungs- und Gesundheitsfragen wird geboten, schwierige Erziehungsstrategien besprochen und gemeinsam mit den betroffenen Eltern Lösungsansätze in Problemsituationen erarbeitet – dabei steht die Entwicklung eines persönlichen Erziehungsstils im Zentrum.

Prävention und Gesundheitsförderung für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern gehören zum Aufgabenbereich, um das Wohl der Kinder und der Familien zu fördern.

Familien mit Risikokonstellationen werden im Sinne der Prävention gemäss dem Angebot der frühen Begleitung gefördert. Die Schutzfaktoren und Ressourcen der Familien werden gezielt gestärkt.

Der gesetzliche Rahmen und die Grundlagen

Der gesetzliche Rahmen für die Mütter- und Väterberatung ergibt sich insbesondere aus dem Gesundheitsgesetz des Kantons Luzern § 49.

Die Mitarbeitenden orientieren sich bei der Durchführung ihrer Arbeit am aktuellen Fachdiskurs, den Erkenntnissen der Forschung, an den Empfehlungen der nationalen Standards und Richtlinien des SF-MVB (Schweizerischer Fachverband Mütterund Väterberatung) und an dem Konzept der Frühen Förderung Kt. Luzern.