Wirtschaftliche Sozialhilfe
Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen und fördert Ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit sowie die soziale und berufliche Integration.
Sie
- haben kein (oder ein zu kleines) Einkommen, um davon den Lebensunterhalt zu finanzieren.
- wurden von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert und sind deshalb in finanzieller Notlage.
- sind aufgrund von ausstehenden Sozialversicherungsleistungen in finanzieller Notlage.
- haben eine Trennung oder Scheidung erlitten und das Geld reicht nicht mehr für den Lebensbedarf.
- benötigen aufgrund einer veränderten Lebenssituation wirtschaftliche Sozialhilfe.
Wir
- berechnen gemeinsam mit Ihnen den Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe.
- reichen bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein entsprechendes Gesuch ein.
- beraten Sie bei Sozialversicherungsfragen.
- begleiten Sie in der persönlichen und beruflichen Wiedereingliederung.
Sie
- haben Rechte und Pflichte, über die wir Sie gerne informieren.
Im Kanton Luzern wird die wirtschaftliche Sozialhilfe in Anlehnung an die SKOS-Richtlinien (Schweizerische Konferenz öffentlicher Sozialhilfe) ausgerichtet.
Das Zentrum für Soziales
- besteht aus diplomierten Fachleuten in Sozialarbeit.
- kann im Team auf spezialisiertes und durch Fortbildung aktuelles Fachwissen zurückgreifen.
- ist an die Schweigepflicht gebunden.
- informiert, berät und begleitet Sie kostenlos.