Erwachsenenschutz
Die Beistandsperson:
- unterstützt Betroffene und ihre Angehörigen in Krisensituationen u.a. wie Krankheit, Sucht, Demenz
- koordiniert und pflegt Kontakte zu den involvierten Fachpersonen (Ärzte, Heime, Banken und Versicherungen etc.)
- verwaltet Einkommen und Vermögen und klärt Ansprüche bei Sozialversicherungen ab
- vertritt in Rechtsgeschäften wie u.a. Liegenschaftsverkäufen, Erbschaftsangelegenheiten.
- wird durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ernannt und der Situation entsprechend mit bestimmten Aufgaben beauftragt
Kindesschutz
Die Beistandsperson:
- unterstützt Kinder/Jugendliche und ihre Angehörigen in Krisensituationen wie Schulabsentismus, psychische Erkrankungen sowie familiäre Themen wie Besuchsrechtsregelung
- koordiniert und pflegt Kontakte zu den involvierten Fachpersonen (Schule, Ärzte, Institutionen etc.)
- verwaltet Einkommen sowie Vermögen und klärt Ansprüche bei Sozialversicherungen ab
- vertritt in Rechtsgeschäften wie Unterhaltsklage, Vaterschaftsklage u.a.
- wird durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ernannt und der Situation entsprechend mit bestimmten Aufgaben beauftragt