Im Rahmen der wirtschaftlichen und persönlichen Sozialhilfe wird die Anspruchsberechtigung auf wirtschaftliche Sozialhilfe abgeklärt und Antrag an die Sozialbehörden gestellt. Standortbestimmungen, Beratung, Begleitung und Kontrolle von Weisungen der Sozialbehörden bilden die zentralen Aufgaben. Die Sozialarbeitenden beraten, fördern und begleiten die Betroffenen zur Wiedererlangung ihrer wirtschaftlichen und sozialen/gesellschaftlichen Eigenständigkeit.
Im Rahmen gesetzlicher Aufträge machen die Sozialarbeitenden für die Sozialbehörden sowie für Gerichte Abklärungen und arbeiten Empfehlungen aus. Dazu gehören Abklärungen und Aufsichtsaufgaben in den Bereichen Pflegeplätze, Kinderkrippen und Kinderhorte.
Im Auftrag der KESB werden Abklärungen im Bereich Kindesschutz vorgenommen. Es werden auf Anordnung Erziehungsaufsichts-Mandate nach Art. 307 ZGB geführt.