Aufgaben
Die Aufgaben lassen sich in folgende Bereiche unterteilen:
- Freiwillige Sozialberatung
- Wirtschaftliche Sozialhilfe, persönliche Sozialhilfe
- Gesetzliche Abklärungsaufträge (KESB, Gemeinden, Gerichte)
Im Rahmen der freiwilligen Sozialberatung bieten die Sozialarbeitenden auf Basis des gesetzlichen Auftrages (Persönliche Sozialhilfe) Beratung und Begleitung für Jugendliche, Erwachsene, Paare und Familien. Dabei stehen unter anderem folgende Themen im Fokus: Standortbestimmungen in problematischen Lebenssituationen und das Überwinden von persönlichen Notsituationen, Hilfe bei der Klärung von Beziehungsfragen, Erziehungs- und Familienberatung, Klärung von Sozialversicherungsfragen sowie Budgetberatung.
Im Rahmen der wirtschaftlichen und persönlichen Sozialhilfe wird die Anspruchsberechtigung auf wirtschaftliche Sozialhilfe abgeklärt und Antrag an die Sozialbehörden gestellt. Standortbestimmungen, Beratung, Begleitung und Kontrolle von Weisungen der Sozialbehörden bilden die zentralen Aufgaben. Die Sozialarbeitenden beraten, fördern und begleiten die Betroffenen zur Wiedererlangung ihrer wirtschaftlichen und sozialen/gesellschaftlichen Eigenständigkeit.
Im Rahmen gesetzlicher Aufträge machen die Sozialarbeitenden für die Sozialbehörden sowie für Gerichte Abklärungen und arbeiten Empfehlungen aus. Dazu gehören Abklärungen und Aufsichtsaufgaben in den Bereichen Pflegeplätze, Kinderkrippen und Kinderhorte.
Im Auftrag der KESB werden Abklärungen im Bereich Kindesschutz vorgenommen. Es werden auf Anordnung Erziehungsaufsichts-Mandate nach Art. 307 ZGB geführt.