Abklärungen für Kindertagesstätten, Spielgruppen, Pflegeplätze und Stiefkindadoptionen.
Unsere Sozialarbeitenden übernehmen im Auftrag der Gemeinden verantwortungsvolle Abklärungen für verschiedene Bereiche wie Kindertagesstätten, Spielgruppen, Pflegeplätze und Stiefkindadoptionen. Dabei liegt unser Fokus darauf, fundierte Empfehlungen gemäss den gesetzlichen Anforderungen zu entwickeln und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Qualitätsstandards eingehalten werden.
Während der Abklärungsphase pflegen wir einen engen Austausch mit den Familien in Pflegeplätzen sowie den Verantwortlichen von Kindertagesstätten und Spielgruppen, um eine vertrauensvolle Beziehung aufrechtzuerhalten und aktiv zum Wohl und zur Sicherheit der betreuten Kinder beizutragen.
Abklärungsaufträge für die KESB und Gerichte.
Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) setzen wir als Sozialarbeitende uns aktiv für den Schutz von gefährdeten Kindern und Jugendlichen ein. Unsere Arbeit beginnt mit umfassenden Abklärungen, um die familiäre Situation zu analysieren und geeignete Massnahmen zu identifizieren. Dabei stehen nicht nur die Sicherheit, sondern auch das Wohl der Kinder im Mittelpunkt unseres Handelns.
Schon während der Abklärungsphase bieten wir Unterstützung an und zeigen Verständnis für die individuellen Herausforderungen, mit denen die Familien konfrontiert sind. Unsere Empfehlungen für Massnahmen sind darauf ausgerichtet, nachhaltige Verbesserungen in der Familiensituation zu erreichen und die Entwicklung der Kinder positiv zu beeinflussen.
Zusätzlich führen wir Abklärungen für Gerichte durch.