KESB

Private Beistandspersonen

Freiwilligenarbeit als private Beistandspersonen
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Hochdorf sucht Freiwillige, die bereit sind, schutzbedürftige Personen im Rahmen einer Beistandschaft zu begleiten.

Wer braucht eine Beistandsperson?
Menschen können in Situationen geraten, in denen sie ohne Hilfe nicht mehr zurechtkommen mit den Aufgaben des täglichen Lebens. Gründe dafür sind verschiedene: Psychische oder physische Krankheit, Behinderung, soziale Probleme usw.. Sie benötigen Unterstützung und Hilfe. In solchen Situationen kann die KESB eine Beistandschaft anordnen und eine Beistandsperson einsetzen.

Private Beistandspersonen (PB)
Der Einsatz von Freiwilligen ermöglicht hilfsbedürftigen Menschen wertvolle Unterstützung. Neben Berufsbeistandspersonen setzt die KESB deshalb auch auf private Beistandspersonen. Freiwillige können durch ihre zeitliche Verfügbarkeit vermehrt persönliche Begleitung und Unterstützung erbringen.

KESB - Private Beistandspersonen

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Voraussetzungen

  • Administrative und organisatorische Fähigkeiten: Gute Kenntnisse im Sozialversicherungswesen, Grundkenntnisse in Zahlungsverkehr und Buchhaltung, PC-Anwenderkenntnisse (Word und Excel), gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, Sorgfalt und Genauigkeit.
  • Sozial- und Selbstkompetenz: Positive Lebenseinstellung, stabile Lebensumstände, tolerantes Menschenbild, Lebenserfahrung, Einfühlungsvermögen, Fähigkeit zur Selbstkritik, Wahrung innerer Distanz, Zugang zu Menschen in verschiedenen Lebenssituationen, Ausdauer, Zuverlässigkeit, Verhandlungsgeschick und Verschwiegenheit.
  • Bereitschaft sich mehrere Jahre zu verpflichten (mind. 4 Jahre), behördliche Vorgaben zu befolgen und Termine einzuhalten.
  • Guter Leumund (Strafregister- und Betreibungsregisterauszug).

Veranstaltungen

Weiterbildungsanlass - Thema Berichterstattung
15.3.2025 - CoWorking, 6280 Hochdorf

Feierabendtalk Private Beistandspersonen - Thema Selbstbestimmung
16.9.2025 - Businesspark Sursee    

Unterstützung für unsere eingesetzten Privaten Beistandspersonen

Für Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung des Inventars, der Rechnungsablage, Buchhaltung, Sozialversicherung etc. stehen Ihnen vom Revisorat KESB folgende Personen zur Verfügung:

Für Fragen im Zusammenhang mit den Themen Gesundheit, Wohnen, Bildung/Tagesstruktur/Beschäftigung/Arbeit sowie soziales Wohl stehen Ihnen vom Abklärungsdienst KESB folgende Personen zur Verfügung:

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