Private Beistandspersonen
Freiwilligenarbeit als private Beistandspersonen
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Hochdorf sucht Freiwillige, die bereit sind, schutzbedürftige Personen im Rahmen einer Beistandschaft zu begleiten.
Wer braucht eine Beistandsperson?
Menschen können in Situationen geraten, in denen sie ohne Hilfe nicht mehr zurechtkommen mit den Aufgaben des täglichen Lebens. Gründe dafür sind verschiedene: Psychische oder physische Krankheit, Behinderung, soziale Probleme usw.. Sie benötigen Unterstützung und Hilfe. In solchen Situationen kann die KESB eine Beistandschaft anordnen und eine Beistandsperson einsetzen.
Private Beistandspersonen (PB)
Der Einsatz von Freiwilligen ermöglicht hilfsbedürftigen Menschen wertvolle Unterstützung. Neben Berufsbeistandspersonen setzt die KESB deshalb auch auf private Beistandspersonen. Freiwillige können durch ihre zeitliche Verfügbarkeit vermehrt persönliche Begleitung und Unterstützung erbringen.