Gesetzlicher Auftrag

Aufgaben im DLP 1

Der Fachbereich Berufsbeistandschaft ist ein Kompetenzzentrum im Bereich der Führung von Beistandschaften im Kindes- und Erwachsenenschutz. Die Aufgaben lassen sich in zwei Teilleistungen aufgliedern:

  • DL 1.1: Führen von Beistandschaften
  • DL 1.2: Begleitung von Privaten Beiständen/innen

Im Auftrag der KESB werden angeordnete Mandate/Massnahmen in allen Bereichen des gesetzlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes geführt. Dabei werden das Wohl und der Schutz der hilfsbedürftigen Personen sichergestellt. Die Berufsbeistände/innen nehmen eine beratende, vermittelnde und wo gefordert auch eine vertretende Rolle ein. Im Rahmen von individuellen Aufträgen werden auch Einkommens- und Vermögensverwaltungen geführt und Steuererklärungen erstellt.

Die Beratungen und Betreuungen erfolgen unter der Prämisse, die Selbstbestimmung der Klientinnen und Klienten soweit möglich zu erhalten und zu fördern. Im Kontext von systemischer Mandatsführung werden auch Angehörige und das erweiterte Umfeld der Klientschaft sowie involvierte Stellen und Institutionen bei den Beratungen miteinbezogen.

Im Auftrag der KESB werden Privatbeistände/innen in Fragen der Mandatsführung professionell beraten und unterstützt. Falls beauftragt, wird für deren Klientschaft die Buchhaltung für die Rechenschaftsablage geführt und/oder es werden die Steuererklärungen erstellt.

Der gesetzliche Rahmen und die Grundlagen

Die KESB ist die anordnende Instanz und dient als Kontroll- und Qualitätssicherungsorgan. Durch die KESB erfolgt die Auftragserteilung an die Berufsbeistandschaft. Die Umsetzung im Rahmen der Mandatsführung liegt in der Verantwortung der Berufsbeistände/innen. Unter Wahrung der Gewaltentrennung arbeitet die Berufsbeistandschaft eng mit der KESB zusammen.

Die Berufsbeistände/innen halten sich an den gesetzlichen Rahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz und orientieren sich bei der Durchführung ihrer Arbeit am aktuellen Fachdiskurs, an den Erkenntnissen der Forschung und an den Empfehlungen und Weisungen der KESB, der kantonalen Aufsichtsstellen, an nationalen Standards der SVBB (Schweizerische Vereinigung Berufsbeiständinnen und Berufsbeistände) sowie am Berufskodex von AvenirSocial (Soziale Arbeit Schweiz).